Gesetzliche Informationspflichten
Informationspflichten gemäss Versicherungsaufsicht
vt24.ch Versicherungstreuhand24 AG
FINMA Registernummer: 34601 CICERO Registernummer: 24696
Zürcher Strasse 49
9000 St. Gallen
Informationspflicht
nach Artikel 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)Nach Art. 45 Abs. 1 VAG müssen wir Sie, sobald wir mit Ihnen in Kontakt treten, über folgende Punkte in Kenntnis setzen:
unsere Identität und die Adresse;
unsere Tätigkeit als Broker und Mandatsträgerin, wobei wir in einem finanziell und wirtschaftlich ungebundenen Verhältnis zu Versicherungsgesellschaften stehen und uns der ausschliesslichen Treuepflicht gegenüber Ihnen als unseren Auftraggeber verpflichten;
die Art und Weise, wie Sie sich über die berufliche Qualifikation unserer Mitarbeitenden, sowie deren Aus- und Weiterbildung informieren können;
wer für die Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann;
die Bearbeitung von Personendaten, insbesondere Ziel, Zweck, Umfang und Empfänger der Daten sowie deren Aufbewahrung.
Widerrufsrecht eines zustande gekommenen Vertrages nach Art. 2a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG):
Der Versicherungsnehmer kann seinen Antrag zum Abschluss des Vertrags oder die Annahmeerklärung widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben. Für den Widerruf ist nicht Schriftlichkeit verlangt, sondern bloss eine Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, d.h. auch E-Mails (aber auch SMS, WhatsApp, usw. genügen dazu). Geschädigte Dritte können trotz eines Widerrufs gutgläubig Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen. In diesen Fällen schuldet der Versicherungsnehmer jedoch die Prämie.
Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen
Wir sind nach VAG-Art 43 dazu verpflichtet, unsere Mitarbeitenden zur Ausübung deren Tätigkeiten regelmässig aus- und weiterzubilden. Zu diesem Zweck verfügen wir über ein umfangreiches Mitarbeiterförderungs- und Entwicklungsprogramm, welches den Vorkehrungen der beruflichen Qualifikation einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Wir bestätigen zudem, alle Voraussetzungen zu erfüllen, welche durch den Bundesrat an die Aus- und Weiterbildung für die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler festgelegt werden jedoch keine angemessenen Mindeststandards bestehen.
Nach VAG Art. 45 Abs 1, Bst. c., sind wir zudem verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wie Sie sich über die beruflichen Qualifikationen unserer Mitarbeitenden informieren können.
Wir bestätigen hiermit im eigenen Namen sowie in Vertretung aller Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, dass wir:
Sie jederzeit und transparent über den Ausbildungsstand jedes einzelnen
Mitarbeitenden informieren;
Ihnen die berufliche Qualifikation
des mit Ihnen in Kontakt tretenden Mitarbeitenden durch geeignete
Massnahmen aufzeigen;
Ihnen jederzeit die Möglichkeit
gewähren, sich im Detail über unser Ausbildungskonzept zu
informieren;
Mitarbeitende beschäftigen welche namentlich im
Einzelnen über einen, ein Diplom als „VBV Zertifizierter
Versicherungsfachmann“, oder Höhere Ausbildungen Finden Sie hier
die Ausbildung unserer Mandatsträger im Detail.
Vermeidung
von Interessenskonflikten
Wir sind verpflichtet, nach VAG-Art
45a, angemessene, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um
Interessenkonflikte, die bei der Vermittlung von
Versicherungsdienstleistungen entstehen können zu vermeiden oder
mögliche Benachteiligungen, welche Ihnen durch solche
Interessenkonflikte entstehen könnten, auszuschliessen.
Wir
bestätigen hiermit im eigenen Namen sowie in Vertretung aller
internen und externen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, beigezogenen
Dritten sowie Organen und Mitgliedern der Geschäftsleitung, dass wir
uns als beauftragte Mandatsträgerin ausschliesslich Ihrer Interessen
verpflichten und zwischen uns und beteiligten
Versicherungsgesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und weiteren
Vertragspartnern kein eigenständiger Maklervertrag im Sinne von OR
412 ff besteht. Damit einhergehend verpflichten wir uns zur
ausschliesslichen Treuepflicht gegenüber Ihnen und sichern zu, dass
wir:
uns nicht im Konkurs, im Insolvenzverfahren, im
gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befinden oder
die gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder uns aufgrund
geltender Rechtsvorschriften in einer dementsprechenden Lage
befinden;
nicht rechtskräftig wegen eines Vergehens verurteilt
worden sind, welche unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt;
im
Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen haben, welche nicht vertretbar sind;
unserer Pflicht
zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder
sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften nachgekommen
sind;
Ihnen im Rahmen des Mandatsverhältnisses richtige,
wahrheitsgemässe und vollständige Auskünfte liefern werden;
nicht
rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung oder einer anderen rechtswidrigen, gegen die
finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung
verurteilt worden sind;
nicht von Sanktionen betroffen sind,
weil wir bei der Erfüllung von Aufträgen unrichtige oder
unvollständige Angaben gemacht haben, oder im Zusammenhang mit einem
Auftrag oder einer Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen
eine schwere Vertragsverletzung begangen haben;
alle
Vorkehrungen treffen oder offenlegen werden, in keinem
Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einem Mandatsverhältnis zu
stehen, wobei sich ein Interessenkonflikt insbesondere aus
wirtschaftlichen Interessen, politischen Affinitäten oder nationalen
Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie
sonstigen Bindungen oder Interessen ergeben könnten;
Ihnen
umgehend jeden Sachverhalt anzeigen werden, der einen
Interessenkonflikt darstellt oder zu einem solchen führen
könnte;
keine Angebote gleich welcher Art machen- und auch in
Zukunft nicht machen werden, mit denen ein Vorteil versprochen,
angeboten oder gewährt werden könnte;
weder mittelbar noch
unmittelbar als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe oder
Entgegennahme eines Mandatsverhältnisses oder die Erfüllung eines
Auftrags finanzielle Vorteile oder Sachleistungen gewähren,
erhalten, zu erhalten versucht oder angenommen haben, welche –
unmittelbar oder mittelbar – als rechtswidriges Verhalten oder
Bestechung bzw. Bestechlichkeit anzusehen sind, und dies auch künftig
unterlassen werden;
nicht mit einem Versicherungsunternehmen
Zusammenarbeitsvereinbarungen oder andere Vereinbarungen eingegangen
sind, welche unsere Freiheit, auch für andere
Versicherungsunternehmen tätig zu werden, beeinträchtigen und sich
kein Versicherungsunternehmen oder mit der Verwaltung und
Geschäftsführung betraute Person an unserer Gesellschaft
beteiligt;
nicht am Gesellschaftskapital eines
Versicherungsunternehmens direkt oder indirekt mit mehr als 10
Prozent beteiligt sind;
keine Mitarbeitenden beschäftigen,
welche eine leitende Funktion in einem Versicherungsunternehmen
innehaben; oder auf andere Weise auf den Geschäftsgang eines
Versicherungsunternehmens Einfluss nehmen können.
Offenlegung
der Entschädigungen seitens Versicherungen
Für die Erbringung
unserer Dienstleistungen können wir mit einer
Verwaltungsentschädigung, welche vom Versicherer entrichtet wird,
entschädigt werden. Diese Verwaltungsentschädigung wird im Rahmen
der gesetzlichen «Offenlegungspflicht» nach VAG Art. 45b in Ihrer
Höhe und Beschaffenheit durch nachfolgende Berechnungsparameter wie
folgt deklariert:
Sach- Haft- Cyber- Rechtsschutz und
Transportversicherungen max. 18.5% der fakturierten
Nettojahresprämie
Bau- Kautions- Montage und Technische
Versicherungen max. 13.5% der fakturierten
Nettojahresprämie
Luftfahrzeugversicherung 15% der fakturierten
Nettojahresprämie
Motorfahrzeug- und Flottenverträge max.
13.5% der fakturierten Nettojahresprämie
Obligatorische
UVG-Unfallversicherung max. 5% der fakturierten
Nettojahresprämie
Unfall Zusatzversicherungen max. 15% der
fakturierten Nettojahresprämie
Krankentaggeldversicherung max.
7.5% der fakturierten Nettojahresprämie
Berufliche Vorsorge-
Pensionskassen und 1E Verträge max. 7% der reinen
Risiko-Jahresprämie
Lebensversicherungen und Vorsorgepolicen
max. 5% der einmaligen Produktionssumme berechnet aus Prämie *
Laufzeit in Jahren
Auf Grund der Ausgestaltung oder
situativen Änderung von diesen Entschädigungen durch einzelne
Versicherungsgesellschaften kann es in Einzelfällen zu Abweichungen
dieser Berechnungsparameter kommen.
Unabhängig davon
verpflichten wir uns jedoch, Sie jederzeit auf Anfrage umfassend und
detailliert schriftlich über die aktuell aus einem Mandat
resultierende Verwaltungsentschädigung zu informieren.
Zudem
werden Ihnen unsere Mitarbeitenden anlässlich des
Beratungsgespräches vor einem Abschluss einer Versicherung immer
nach Massgabe der Möglichkeiten transparent aufzeigen, wie hoch die
Entschädigung des Versicherers sein wird.
Handelt es sich
bei den Verwaltungsentschädigungen um Vergütungen für die
Erbringung von Dienstleistungen für die berufliche Vorsorge,
bestätigen wir ausdrücklich, jegliche Formen der Entgegennahme von
zusätzlichen volumen-, wachstums- oder schadenabhängigen
Entschädigungen strikte zu verweigern.
In diesem
Zusammenhang bestätigen wir zudem, jederzeit die gesetzlichen
Vorgaben gemäss Art. 48k BVV 2 umzusetzen und einzuhalten und
informieren Sie bei dem ersten Beratungstermin über die Art und
Herkunft sämtlicher Verwaltungsentschädigungen.